Agentur für Arbeit und Jobcenter in Berlin
Die Arbeitsagentur ist eine Organisation, die direkt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland unterstellt ist. Zu ihren Aufgaben gehören die umfassende Bewertung des Arbeitsmarktes in Deutschland, dessen Entwicklung sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Im Alltag trifft man auf die Arbeitsagentur bei Kündigungen und der Beantragung von Arbeitslosengeld - ALG 1. Dies entspricht im Grunde einer Arbeitslosenversicherung, die praktisch in allen Fällen einer Anstellung besteht. Die Arbeitsagentur hat Filialen in ganz Deutschland, in größeren Städten gibt es auch regionale Unterabteilungen. Die Kommunikation erfolgt in den meisten Fällen über ein Internetportal oder telefonisch, aber auch persönliche Gespräche sind möglich, die in der Regel bei der ersten Kontaktaufnahme stattfinden. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft und die Person in dieser Zeit keine Arbeit gefunden hat, kann sie sich beim Jobcenter registrieren lassen.
Das Jobcenter unterliegt der Arbeitsagentur und den lokalen Behörden. Im Gegensatz zu seiner übergeordneten Organisation erfüllt das Jobcenter hauptsächlich eine soziale Funktion – die Unterstützung von Personen, die keine Arbeitslosenversicherung haben. Die örtlichen Abteilungen befinden sich in jeder Stadt oder Stadtteil. Die Unterstützungsinstrumente des Jobcenters sind viel breiter als die der Arbeitsagentur. Dies ist auf die sogenannte Grundsicherung zurückzuführen – die Deckung der grundlegenden Bedürfnisse bedürftiger Menschen durch den Staat. Dies umfasst die Zahlung von Wohnkosten innerhalb bestimmter Grenzen, die Abdeckung von Nebenkosten, Fahrtkosten, Bildung und umfassende berufliche Orientierung sowie eine monatliche Unterstützung in festgelegter Höhe. Ein Kunde des Jobcenters hat viel mehr Verpflichtungen im Vergleich zur Arbeitsagentur und muss regelmäßig zu Gesprächen mit seinem Betreuer erscheinen.